FSJ / BFD

In unserer Tagespflege können junge Menschen zwischen 17 – 27 Jahren das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD ohne Altersbegrenzung) als Nachfolger des Bürgerarbeitsplatzes absolvieren. Hier können sich Interessierte gerne bewerben.

Was ist das FSJ und der BFD?
Das/Der FSJ/BFD bietet die Möglichkeit, einen Einblick in soziale und pflegerische Berufe zu erhalten. Es besteht aus praktischer Arbeit, Begleitseminaren und persönlicher Betreuung sowie  Beratung.

Was bringt das FSJ/der BFD?
Es gibt viele Gründe sich für ein FSJ oder den BFD zu entscheiden. Beispielsweise die Chance seine Persönlichkeit und Kompetenzen weiterzuentwickeln, die persönliche Eignung für einen solchen Beruf zu prüfen oder die Möglichkeit unsere Gesellschaft mitzugestalten. Ausserdem hat man die Möglichkeit unsere Gesellschaft mitzugestalten und Menschen zu begegnen und zu helfen.

Welche Leistungen erhalte ich?

  • Taschengeld
  • eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
  • Jahresurlaub (26 Tage)
  • Anrechnung als Wartezeit für die Studienplatzvergabe
  • Freistellung zu Seminaren (mind. 25 Tage)

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, besteht weiter Anspruch auf Kindergeld, Waisenrente oder steuerliche Vergünstigungen.

Was muss ich beachten?
Alter: 17–27 Jahre (in Ausnahmefällen ab 16 Jahren). Beim BFD gibt es keine Altersbegrenzung. Für beides gilt, dass die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein muss. Die Einsatzdauer beträgt mind. 6, in der Regel 12 Monate. Es handelt sich um eine Vollzeitbeschäftigung.

Was wird erwartet?
Eine aufgeschlossene teamfähige Art, Freude am Umgang mit Menschen, Lernbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein.